Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen

Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.

 

Regionale Hinweise

Für den Kreis Dithmarschen gelten folgende regionale Hinweise:

Das Mitbringen einer Meldebescheinigung ist nicht notwendig.

 

  • § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 10 FZV

GebOSt

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-2020
0481 97-1478
zulassungsbehoerde[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Auszeichnungen & Mitgliedschaften

kununu

Kontakt

Öffnungszeiten