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Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Vorhaben, die die Natur unvermeidbar beeinträchtigen, müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgegelichen werden.

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere Erhalt, gegebenenfalls Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen - benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, soweit ein Ausgleich nicht zu leisten ist, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (zum Beispiel Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

Es können Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • Baugesetzbuch (Bundesbaugesetz - BauGB),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1 - VwGebV.

BNatSchG

BauGB

LNatSchG

ÖkokontoVO

VwGebV

 

Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung

Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 0
04 81 / 97 - 15 80
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1580
fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Frau Lea Janke

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

Kontakt herunterladen
0481 97-1510
0481 97-1580
lea.janke[at]dithmarschen.de

Frau Simone Kunkel

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

Kontakt herunterladen
0481 97-1785
0481 97-1580
simone.kunkel[at]dithmarschen.de

Frau NN

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Vertretung ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

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Herr Michael Schöne

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

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0481 / 97 1367
michael.schoene[at]dithmarschen.de

Frau Dörte Twiesselmann

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.

Kontakt herunterladen
0481 97-1491
0481 97-1580
doerte.twiesselmann[at]dithmarschen.de

Frau Hanna von Holdt

Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.

Kontakt herunterladen
0481 97-1886
0481 97-1580
hanna.vonholdt[at]dithmarschen.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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