Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Sperrmüll sind feste Abfälle (z.B. Möbel), die nicht in den vorgeschriebenen Sammelbehältern entsorgt werden können.
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.
Grundsätzlich fallen keine Gebühren an. Für besonders große Mengen oder häufigere Sammlungen kann jedoch eine Gebühr vorgesehen sein. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG).
Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG
Die zuständigen Ansprechpartner für den Bereich der Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft
- Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Abfallwirtschaft Dithmarschen
Rungholtstaße 9
25746 Heide
0481 85500
0481 855099
service[at]awd-online.de
www.awd-online.de/
Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein