Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Verwendung von Wappen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Herr Bernd Büsch
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Kontakt herunterladen
0481 /97 1444
bernd.buesch[at]dithmarschen.de
Frau Meike Niehuus
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
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0481 /97 1410
meike.niehuus[at]dithmarschen.de
Herr Bernd Büsch
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Frau Meike Niehuus
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meike.niehuus[at]dithmarschen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







