Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Standplatzgenehmigung beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
Herr Helge Harbeck
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391 281
helge.harbeck[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 07
Frau Lena Schöttler
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391282
Lena.Schoettler[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
R 05
Herr Helge Harbeck
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B 07
Frau Lena Schöttler
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Lena.Schoettler[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
R 05
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein