Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
Handwerker / andere Gewerbetreibende können, sofern zwingend notwendig, eine Ausnahmegenehmigung von Halt- und Parkverboten beantragen.
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.
Ansprechpartner
Ordnung und Sicherheit
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de
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Mitarbeiter Ordnung und Sicherheit
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+49 4852 391 281
helge.harbeck[at]stadt-brunsbuettel.de
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Frau Änne Krebs
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+49 4852 391296
aenne.krebs[at]stadt-brunsbuettel.de
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B 03
Frau Lena Schöttler
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+49 4852 391282
Lena.Schoettler[at]stadt-brunsbuettel.de
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R 05
Frau Anja Witt
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+49 4852 391 287
anja.witt[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 06
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein