Nebenwohnung abmelden
Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de
Frau Nina Claußen
Mitarbeiter Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391284
Nina.Claussen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Romana Junge
Mitarbeiter Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391 286
romana.junge[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Manuela Rietzschel
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391 283
manuela.rietzschel[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Josefine Rinke
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391295
josefine.rinke[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein