Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
stadt.brunsbuettel.de
Frau Nina Claußen
Mitarbeiter Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4852 391284
Nina.Claussen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Romana Junge
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391 286
romana.junge[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Manuela Rietzschel
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391 283
manuela.rietzschel[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Frau Josefine Rinke
Mitarbeiter Bürgerbüro
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+49 4852 391295
josefine.rinke[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 01
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein