Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
+49 4852391 280
Herr Helge Harbeck
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391 281
helge.harbeck[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 07
Frau Lena Schöttler
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391282
Lena.Schoettler[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
R 05
Herr Helge Harbeck
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391 281
helge.harbeck[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 07
Frau Lena Schöttler
Mitarbeiter Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
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+49 4852 391282
Lena.Schoettler[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
R 05
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein