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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

 


Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Frau Sandra Ehlers

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-53
0431 98866180-53
sandra.ehlers[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 32 im 2. Obergeschoss

Frau Heike Gülck

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

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04825 9305-39
0431 98866180-39
heike.guelck[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 31 im 2. Obergeschoss

Frau Sandra Ehlers

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

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04825 9305-53
0431 98866180-53
sandra.ehlers[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 32 im 2. Obergeschoss

Frau Heike Gülck

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

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04825 9305-39
0431 98866180-39
heike.guelck[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 31 im 2. Obergeschoss

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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