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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.


Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind

  • Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,

die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

 

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen

  • für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
  • bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.

Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

 

  • Plan,
  • Beschreibung des Eingriffs,
  • sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung,
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.

 

Formloser Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

 

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 04 81 / 97 - 0   |   Fax: 04 81 / 97 - 15 80
E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr


Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel: 0481 97-0   |   Fax: 0481 97-1580
E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung[at]dithmarschen.de
Web: www.dithmarschen.de/

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz)

Frau Lea JankeIcon Vcard

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

Tel: 0481 97-1510   |   Fax: 0481 97-1580
E-Mail: lea.janke[at]dithmarschen.de

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz)

Frau Simone KunkelIcon Vcard

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen

Tel: 0481 97-1785   |   Fax: 0481 97-1580
E-Mail: simone.kunkel[at]dithmarschen.de

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz)

Frau Mona ReeseIcon Vcard

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.

Tel: 0481 97-1491   |   Fax: 0481 97-1887
E-Mail: mona.reese[at]dithmarschen.de

Mitarbeiter (Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz)

Frau Dr. Bianca UngerIcon Vcard

Zuständigkeitsgebiet ist der Bezirksaufteilung unter -Formulare- zu entnehmen.

Tel: 0481 97-1886   |   Fax: 0481 97-1886
E-Mail: bianca.unger[at]dithmarschen.de


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