Standplatzgenehmigung beantragen
Standplatzgenehmigung beantragen
Viele regionale Veranstaltungen haben bereits eine lange Tradition. Sei es die überregional bekannte Kieler Woche, seien es die Weihnachtsmärkte, Flohmärkte oder sei es ein Festival in Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie an einer Veranstaltung als Aussteller teilnehmen wollen, so müssen Sie sich bei dem Veranstalter anmelden. Sie müssen zudem bestimmte Vorgaben (beispielsweise zu Aufbau- und Abbauzeiten von Flohmarktständen, Verkaufs- und Öffnungszeiten der Marktstände) beachten.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)..
Wollen Sie selbst eine Veranstaltung durchführen, so müssen Sie die Vorgaben der Gewerbeordnung zu Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte) beachten.
- Fahrlehrererlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
Ansprechpartner
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de
Frau Jana Ahlf
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
Kontakt herunterladen
04825 9305-14
0431 98866180-14
jana.ahlf[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
2 im Erdgeschoss
Frau Jana Ahlf
Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn
Kontakt herunterladen
04825 9305-14
0431 98866180-14
jana.ahlf[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer:
2 im Erdgeschoss
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein