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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Straßenreinigung

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

 


Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
04825 9305-0
04825 9305-40
amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Frau Eva von Possel

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

Kontakt herunterladen
04825 9305-12
0431 98866180-12
Eva.vonPossel[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 9 im Erdgeschoss

Frau Eva von Possel

Mitarbeiter Amt Burg-St. Michaelisdonn

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04825 9305-12
0431 98866180-12
Eva.vonPossel[at]burg-st-michaelisdonn.de
Zimmer: 9 im Erdgeschoss

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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