Berufsausbildung: Abschlussprüfung
Berufsausbildung: Abschlussprüfung
Mit Ablauf der Ausbildungszeit und erfolgreicher Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis.
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit und der erfolgreichen Ablegung einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss/den Prüfungsausschüssen der für die Berufsausbildung zuständigen Kammer.
Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer seine Ausbildungszeiten erfüllt hat und alle weiteren Anforderungen (zum Beispiel Zwischenprüfung) nachweisen kann.
Zugelassen wird weiterhin, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf an einer Berufsbildungseinrichtung (zum Beispiel Jugendaufbauwerk) ausgebildet worden ist.
Bei herausragenden Leistungen kann bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.
Die Auszubildende/der Auszubildende wird nach erfolgreicher Ablegung ihrer/seiner Abschlussprüfung ein schriftliches Zeugnis ausgehändigt. Damit endet das Ausbildungsverhältnis.
An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
 - die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
 - die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
 - die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
 - die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
 - die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
 
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Auskünfte über Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie ein Anmelde-/Antragsformular ausfüllen und bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Kammer.
Was sollte ich noch wissen?
Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.
Informationen über die Abschlussprüfung finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern.
HWK  Zwischen-/Abschluss-/Gesellenprüfung
Ärztekammer - Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten
- Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
 - Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses
 - Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
 - Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
 - Verlängerte Ausbildungszeit oder Teilzeitausbildung beantragen
 
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
								Düsternbrooker Weg 75
								24105 Kiel
							+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
info[at]aksh-kiel.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
								Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
							
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
								Deliusstraße 10
								24114 Kiel
							+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
								Johanniskirchhof 1-7
								24937 Flensburg
							0049461 866-0
0049461 866-110
info[at]hwk-flensburg.de
Postanschrift:
Postfach 1738
										
										24907 
										Flensburg
									
								Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
							
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
								Heinrichstraße 28-34
								24937 Flensburg
							+49 461 806-806
+49 461 806-9806
service[at]flensburg.ihk.de
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
								Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
							
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
								Am Kamp 15-17
								24768 Rendsburg
							+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
								Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
							
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
								Gottorfstraße 13
								24837 Schleswig
							+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
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Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
							
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
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+49 46 21 9391-26
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
							
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
								Hopfenstraße 2d
								24114 Kiel
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+49 431 5 70 49-10
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein






