Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen bei der Kammer eingetragen werden.
Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.
An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
 - die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
 - die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
 - die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
 - die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
 - die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
 
Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.
Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.
Folgende Angaben sind notwendig:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
 - Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
 - erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
 - Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
 - Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
 - Datum des Beginns der Berufsausbildung,
 - Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
 - Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
 - Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.
 
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
								Düsternbrooker Weg 75
								24105 Kiel
							+49 431 57935-10
+49 431 57935-20
info[at]aksh-kiel.de
www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
								Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
							
Ärztekammer Schleswig-Holstein
								Bismarckallee 8-12
								23795 Bad Segeberg
							+49 4551 803-0
+49 4551 803-180
info[at]aeksh.org
www.aeksh.de
								Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
							
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
								Deliusstraße 10
								24114 Kiel
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+49 431 530550-99
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www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
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								Johanniskirchhof 1-7
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Postanschrift:
Postfach 1738
										
										24907 
										Flensburg
									
								Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
							
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
								Am Kamp 15-17
								24768 Rendsburg
							+49 4331 9453-0
+49 4331 9453-199
lksh[at]lksh.de
www.lksh.de
								Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
							
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
								Gottorfstraße 13
								24837 Schleswig
							+49 46 21 939-10
+49 46 21 939-126
info[at]notk-sh.de
www.notk-sh.de
								Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
							
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
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+49 46 21 9391-26
info[at]rak-sh.de
www.rak-sh.de
								Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
							
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
								Hopfenstraße 2d
								24114 Kiel
							+49 431 5 70 49-0
+49 431 5 70 49-10
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www.stbk-sh.de
Postanschrift:
										
										24040 
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								Hamburger Straße 99a
								25746 Heide
							+49 481 55 42
+49 481 88 33 5
schleswig-holstein[at]tieraerztekammer.de
www.sh.tieraerztekammer.de
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
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+49 431 26 09 26-15
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein






