Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Kurztext
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Ansprechpartner
Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-36
info[at]amt-marne-nordsee.de
Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Frau Kristin Kurzhals
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
Kontakt herunterladen
04851 9596-36
04851 9596-23
info[at]amt-marne-nordsee.de
Zimmer:
Zi. 2-15
Frau Kristin Kurzhals
Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 420 - Einwohnerservice
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein