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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 - Öffentliche Sicherheit, Bürgerservice

Mittelstraße 1
25709 Marne
+ 49 4851 9596-41
ordnungsamt[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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