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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Winterdienst

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 


Ansprechpartner

Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Alter Kirchhof 4 - 5
25709 Marne
+49 4851 9596-22
bauamt[at]amt-marne-nordsee.de

Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Bürgerbüro Friedrichskoog:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Frau Carolin Aye

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Herr Thomas Bruhn

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Frau Anna-Shireen Classnitz

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Herr Dirk Gülck

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Herr Simon Jungclaus

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Frau Gabi Nottelmann

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

Herr Timo Steffen

Mitarbeiter Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 310 - Bautechnik, Bauhöfe

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04851 959668
Zimmer: Zi. 1-33

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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