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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG

 


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Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales

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25704 Meldorf
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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