Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Regionale Hinweise
Im Bereich des Amtes Mitteldithmarschen können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an das Bürgerbüro Meldorf oder an das Bürgerbüro Albersdorf wenden.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Bahnhofstraße 23
25767 Albersdorf
+49 4832 6065-0
info[at]mitteldithmarschen.de
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Meldorf
montags: 07:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00: 18:00 Uhr
freitags: 07:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Albersdorf
montags: 08:00 - 12:00 Uhr
dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs: geschlossen
donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00: 17:00 Uhr
freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
Trotz wieder vollständig geöffneter Türen ist weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerbüro eine Terminvereinbarung vorab notwendig.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein