Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales
Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de
Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
montags bis donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
freitags:
08:00 bis 12:00 Uhr
Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein