Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
+49 481 6850-0
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-3-bau-planung.html
Postanschrift:
Postelweg 1
25746
Heide
Besuchszeiten
Fachbereich 3 - Bau und Planung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
(sowie nach besonderer Vereinbarung.)
Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Maria Bungenstock
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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+49 481 6850-624
maria.bungenstock[at]stadt-heide.de
Zimmer:
001
Frau Jeannine Gringmuth-Dallmer
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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+49 481 6850-614
jennifer.gringmuth-dallmer[at]stadt-heide.de
Zimmer:
017
Herr Heino Lanken
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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+49 481 6850-613
heino.lanken[at]stadt-heide.de
Zimmer:
003
Herr Christian Möller
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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+49 481 6850-628
christian.moeller[at]stadt-heide.de
Zimmer:
002
Herr Rainer Otto
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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+49 481 6850-632
rainer.otto[at]stadt-heide.de
Zimmer:
001
Frau Marie Wollatz
Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Bauordnung-
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+49 481 6850-617
bauaufsicht[at]stadt-heide.de
Zimmer:
017
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein