Reisepass wegen Diebstahl melden
Reisepass wegen Diebstahl melden
Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, unterstützt Sie Ihre Passbehörde dabei, den Verlust schnell und unkompliziert zu melden und Ihr Dokument sperren zu lassen.
Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die erforderlichen Unterlagen und vermerkt den Diebstahl im Passregister. So wird verhindert, dass Ihr Reisepass missbräuchlich verwendet wird.
Kurztext
- Gestohlenen Reisepass melden, damit Missbrauch verhindert wird
- Persönliche Daten bereithalten
- Polizeiliche Diebstahlanzeige erstellen
- Vorhandener Personalausweis oder anderes eID-Dokument für digitale Meldungen
- Vor Ort: Termin vereinbaren, Meldung aufnehmen, Unterlagen prüfen, Dokumentation, Bestätigung erhalten
- Digital: Prüfen, ob Onlinedienst verfügbar ist, mit eID anmelden, Meldung online ausfüllen und absenden, Prüfung durch Behörde, digitale Bestätigung erhalten
- Bearbeitung erfolgt sofort oder nach Prüfung der Angaben, Benachrichtigung über Abschluss
- Meldung sollte unverzüglich erfolgen
- In der Regel kostenfrei, gegebenenfalls Gebühren für zusätzliche Bescheinigungen
- Widerspruch bei der Behörde möglich, gerichtliche Anfechtung bei Ablehnung
- zuständig: Passbehörde Ihres Wohnortes
Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der Passbehörde.
- Sie erscheinen persönlich und melden den Diebstahl.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und dokumentiert den Vorfall.
- Die Meldung wird im Passregister erfasst.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung sowie Hinweise zu weiteren Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Reisepasses.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses wegen Diebstahl ein Onlinedienst angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
- Sie wählen den Onlinedienst zum Diebstahl des Reisepasses aus.
- Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Meldung des Diebstahls elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Meldung des Diebstahls eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.
Voraussetzungen
- Ihr Reisepass wurde gestohlen.
- Damit Sie die Meldung Ihres Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
- Ihre persönlichen Daten und, wenn vorhanden, den beschädigten oder ungültigen Reisepass.
- Bei einem Diebstahl die polizeiliche Diebstahlanzeige.
- Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Welche Fristen muss ich beachten?
Melden Sie den Diebstahl möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.
Die Meldung des Diebstahls ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Ansprechpartner
Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-
Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
buergerbuero[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-2-buergerdienste-sicherheit.html
Bürgerbüro
montags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr
donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.
Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an buergerbuero@stadt-heide.de oder direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Frau Stefanie Klabes
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EG04
Herr Lukas Wegers
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lukas.wegers[at]stadt-heide.de
Zimmer:
EG04
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







