Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Schiedsverfahren beantragen
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Straßenreinigung
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Frau Lilly Göttsches
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Kontakt herunterladen
04834 909216
lilly.goettsches[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 006 // EG
Frau Nicole Petsch
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
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04834 909217
nicole.petsch[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 006 // EG
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Frau Nicole Petsch
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Zimmer 006 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein