Straßenreinigung
Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Ladenöffnungszeiten
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Am Markt 2
25764 Wesselburen
www.amt-buesum-wesselburen.de
Standort Büsum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bürgerbüro Wesselburen:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







