Straßenreinigung
Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Parkausweis für Bewohner/innen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
04834 909-217
www.amt-buesum-wesselburen.de
Standort Büsum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Standort Wesselburen:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Das Bürgerbüro ist am Mittwoch und am Freitag geschlossen
Herr Jan-Ole Flemming
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Kontakt herunterladen
04834 909214
jan-ole.flemming[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 004 // EG
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







