Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Frau Susanne Melzer
Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04834 909222
susanne.melzer[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 008 // EG
Frau Susanne Melzer
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susanne.melzer[at]amt-buesum-wesselburen.de
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Zimmer 008 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein