Spielplätze instand halten lassen
Spielplätze instand halten lassen
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
- Ganztagsschulen Förderung beantragen
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Ansprechpartner
Fachbereich 4 - Fachdienst Technisches Bauamt
Am Markt 2
25764 Wesselburen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein