amtliche Meldebestätigung Ausstellung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
keine
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Am Markt 2
25764 Wesselburen
www.amt-buesum-wesselburen.de
Standort Büsum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bürgerbüro Wesselburen:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







