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amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Kurztext

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

keine

 


Ansprechpartner

Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros

Am Markt 2
25764 Wesselburen
www.amt-buesum-wesselburen.de

Standort Büsum:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Bürgerbüro Wesselburen:

Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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