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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Kurztext

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

keine

 


Ansprechpartner

Amt Büsum-Wesselburen

Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
04834 909-200
04834 3415
info[at]amt-buesum-wesselburen.de
www.amt-buesum-wesselburen.de/

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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