Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Frau Carola Ohlwein
Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04834 909294
carola.ohlwein[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 009 // EG
Frau Carola Ohlwein
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carola.ohlwein[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 009 // EG
Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Am Markt 2
25764 Wesselburen
www.amt-buesum-wesselburen.de
Standort Büsum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bürgerbüro Wesselburen:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







