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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Kurztext

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 


Ansprechpartner

Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros

Am Markt 2
25764 Wesselburen
www.amt-buesum-wesselburen.de

Standort Büsum:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Bürgerbüro Wesselburen:

Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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