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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Ansprechpartner

Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros

Am Markt 2
25764 Wesselburen
www.amt-buesum-wesselburen.de

Standort Büsum:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Bürgerbüro Wesselburen:

Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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