Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Frau Lilly Göttsches
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
Kontakt herunterladen
04834 909216
lilly.goettsches[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 006 // EG
Frau Stephanie Gretic
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
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04834 909254
stephanie.gretic[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 1 // EG
Frau Nicole Petsch
Mitarbeiter Fachbereich 3 - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüros
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04834 909217
nicole.petsch[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 006 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein