Bodenschutz
Bodenschutz
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
- an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes Bodenschutzgesetz - BBodSchG),
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landesbodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchG),
- Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV).
Bundes Bodenschutzgesetz - BBodSchG
Landesbodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchG
Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.
Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.
Bodenschutz - Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Cross Compliance Überprüfung
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Stettiner Straße 30
25746 Heide
04 81 / 97 - 13 17
04 81 / 97 - 15 87
fd-wasser-boden-abfall[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Frau Meike Niehuus
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
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0481 /97 1787
meike.niehuus[at]dithmarschen.de
Herr Frank Revenstorf
Mitarbeiter Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall
Technik
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0481 /97 1952
frank.revenstorf[at]dithmarschen.de
Frau Meike Niehuus
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Herr Frank Revenstorf
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein