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Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht ist die Rechtsaufsicht über Kommunen. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen.

Aufgaben der Kommunalaufsicht sind, die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände zu beraten und zu unterstützen sowie die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise oder Zweckverbände, die über eine Beratung hinausgehen, kann die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ergreifen.
In Fragen der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns darf sie nicht tätig werden.
Die Kommunalaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den bundesrechtlich normierten gerichtlichen Rechtsschutz und dient nicht dazu, individuelle Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen die Behörden durchzusetzen.

 

  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
    • der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.
  • An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
    • in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.

 

  • §§ 120 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO,
  • §§ 59 ff. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO),
  • § 19 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
  • § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ).

§§ 120 ff. GO

§§ 59 ff. KrO

§ 19 AO

§ 20 GkZ

 


Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Der Landrat

Stettiner Straße 30
25746 Heide
0481 97-0
0481 97-1499
Landrat[at]dithmarschen.de
www.dithmarschen.de/

Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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