Beseitigung von Anlagen beantragen
Beseitigung von Anlagen beantragen
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Wohnsitz Abmeldung
Ansprechpartner
Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
www.brunsbuettel.de/buck/home.htm
Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr und
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Herr Robin Bense
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852391 232
robin.bense[at]stadt-brunsbuedttel.de
Zimmer:
B 119
Herr Marten Peters
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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marten.peters[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 111
Frau Andrea Petersen
Mitarbeiter Fachdienst 34 Bauaufsicht und Hochbau
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+49 4852 391 229
andrea.petersen[at]stadt-brunsbuettel.de
Zimmer:
B 120
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein