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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Hunde: anmelden / abmelden

Ortsauswahl
25693 Sankt Michaelisdonn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Amt Burg-St. Michaelisdonn

Holzmarkt 7
25712 Burg (Dithmarschen)
Tel: 04825 9305-0   |   Fax: 04825 9305-40
E-Mail: amt[at]burg-st-michaelisdonn.de

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Sandra EhlersIcon Vcard

Tel: 04825 9305-53   |   Fax: 0431 98866180-53
E-Mail: sandra.ehlers[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 32 im 2. Obergeschoss  

Mitarbeiter (Amt Burg-St. Michaelisdonn)

Frau Heike GülckIcon Vcard

Tel: 04825 9305-12   |   Fax: 0431 98866180-12
E-Mail: heike.guelck[at]burg-st-michaelisdonn.de
|   Zimmer: 1 im Erdgeschoss  


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