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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

 


Ansprechpartner

Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 210 Ordnung und Soziales

Roggenstraße 14
25704 Meldorf
+49 4832 6065-0
+49 4832 6065-215
info[at]mitteldithmarschen.de

Servicezeiten und direkte telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Durchwahl
montags bis donnerstags
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14:00 bis 16:00 Uhr
freitags:
08:00 bis 12:00 Uhr

Die Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
montags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
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donnerstags: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
freitags: 7:00 Uhr - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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