Mitfahrzentrale: Anzeige
Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
- An Unterrichtung über rechtliche und fachliche Grundlagen für die Ausübung des Bewachungsgewerbes teilnehmen
- Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterkraft- und Personenverkehr beantragen
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolleâ¯beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







