Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Wer durch rechtsextremistische Gewalt gefährdet wird, kann sich an das BKA wenden. Bei akuter Gefahr 110 wählen!
Die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die
- sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen oder
- von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden.
Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.
Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.
An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.: +49 2225-8924240 (täglich 00:00 - 24:00)
Keine
- Entfernung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen
- Hinweistelefon zur terroristischen Vereinigung nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Ansprechpartner
Bundeskriminalamt (BKA)
65173 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 55-0
+49 611 55-12141
www.bka.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein







