Bettensteuer
Bettensteuer
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Keine
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Keine
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Ansprechpartner
Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Herr Sven Gerbracht
Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben
Kontakt herunterladen
04834 909244
sven.gerbracht[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 009 // EG
Herr Sven Gerbracht
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sven.gerbracht[at]amt-buesum-wesselburen.de
Zimmer:
Zimmer 009 // EG
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein