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Bettensteuer

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

 

Keine

 

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

 

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

 


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben

Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum

Herr Sven Gerbracht

Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben

Herr Sven Gerbracht

Mitarbeiter Fachbereich 2 - Fachdienst Steuern und Abgaben

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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