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Reisepass wegen Verlust melden

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, hilft Ihnen Ihre Passbehörde dabei, den Verlust schnell zu melden und mögliche Risiken zu minimieren.

Wenn Ihr Reisepass verloren gegangen ist, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und vermerkt den Verlust im Passregister, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Kurztext

  • Verlorenen Reisepass melden, um Missbrauch zu verhindern
  • Persönliche Daten bereithalten
  • Vorhandener Personalausweis oder anderes eID-Dokument für digitale Meldungen
  • Prüfen, ob ein Onlinedienst verfügbar ist
  • Vor Ort: Termin vereinbaren, Meldung aufnehmen, Unterlagen prüfen, Dokumentation, Bestätigung erhalten
  • Digital: Prüfen, Onlinedienst nutzen, mit eID anmelden, Meldung online ausfüllen und absenden, Prüfung durch Behörde, digitale Bestätigung erhalten
  • Bearbeitung erfolgt sofort oder nach Prüfung der Angaben, Benachrichtigung über Abschluss
  • Meldung sollte unverzüglich erfolgen
  • In der Regel kostenfrei, gegebenenfalls Gebühren für zusätzliche Bescheinigungen
  • Widerspruch bei der Behörde möglich, gerichtliche Anfechtung bei Ablehnung
  • zuständig: Passbehörde Ihres Wohnortes

 

Passbehörde der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der Passbehörde.
  • Sie erscheinen persönlich und melden den Verlust.
  • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft die Unterlagen und dokumentiert den Vorfall.
  • Die Meldung wird im Passregister erfasst.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung sowie Hinweise zu weiteren Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Reisepasses.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses wegen Verlust ein Onlinedienst angeboten wird.
  • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
  • Sie wählen den Onlinedienst zum Verlust des Reisepasses aus.
  • Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
  • Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Verlustmeldung elektronisch an die Behörde.
  • Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
  • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Verlustmeldung eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Reisepass verloren.
  • Damit Sie die Meldung Ihres Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
    • Ihre persönlichen Daten und, wenn vorhanden, den beschädigten oder ungültigen Reisepass.
    • Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Melden Sie den Verlust möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.

Bearbeitungsdauer

In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.

 

Die Verlustmeldung ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.

 

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
  • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
  • Familienbuch
  • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Postelweg 1
25746 Heide
+49 481 6850-0
buergerbuero[at]stadt-heide.de
www.heide.de/rathaus-buergerservice/fachbereiche-fachdienste/fachbereich-2-buergerdienste-sicherheit.html

Bürgerbüro
montags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr
donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis
Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an buergerbuero@stadt-heide.de oder direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Stefanie Klabes

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Frau Mirja Klabunde

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Frau Sabrina Schleich

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Herr Leon Sommerfeld

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Herr Dirk Trantoff

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Herr Lukas Wegers

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Bürgerbüro-

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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